Bildungsfinanzierung

Die Bildungslandschaft der Schreinerbranche bietet hervorragende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Branche unterstützt die Teilnehmenden von Diplomlehrgängen und Kursen mit grosszügigen Rückvergütungen und umfassenden Beratungsdienstleistungen.


Grundbildung

Dank dem vom Bundesrat für die Schreinerbranche allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds Schreiner BBF-S, profitiert der Nachwuchs von umfangreichen Fördermassnahmen.

Übersicht Förderung Schreiner-Nachwuchs

BBF-S Aktivitäten

Weiterbildung

Schreinerinnen und Schreiner gestalten ihre Karriere aktiv. Mit grosszügiger Unterstützung des VSSM sowie des Bundes und der Kantone werden 75-100 % der Kurskosten zurückerstattet.

Bundessubventionen
Teilnehmende an Vorbereitungskursen für eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen profitieren seit 2018 von Bundessubventionen von bis zu 50 %, wenn sie die eidgenössischen Prüfungen vollständig absolvieren.

Bei einer Berufsprüfung (z.B. Projektleiter:in oder Produktionsleiter:in mit eidg. Fachausweis) beträgt der Bundesbeitrag maximal 9'500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung (z.B. Schreinermeister:in mit eidg. Diplom) maximal 10'500 Franken. Weitere Informationen unter sbfi.admin.ch.

Die Bundesbeiträge werden unabhängig von den Rückerstattungen des VSSM und der ZPK gewährt.

Wichtig: Teilnehmende erhalten die Bundesbeiträge nur, wenn die Kursgebühren direkt an den Bildungsanbieter bezahlt werden (ab Stufe Fertigungsspezialist:in VSSM). Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern) übernommen werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgeschlossen.

Kantonssubventionen
Teilnehmende des eidgenössisch anerkannten Diplomlehrgangs «Berufsbildner:in im Lehrbetrieb VSSM» können zusätzliche Unterstützung durch kantonale Berufsbildungsfonds beantragen.

Steuerabzug Weiterbildungsleistung
Beruflich bedingte Aus- und Weiterbildungskosten können bis zu einem Maximalbetrag von 12'700 Franken pro Jahr (ab Steuerjahr 2023) von den Steuern (Bund und Kanton) abgezogen werden. Im Kanton Basel-Stadt ist der Abzug mit 18'100 Franken höher, während er im Kanton Tessin mit 10'000 Franken (Kantonssteuern) leicht unter der Bundeslimite liegt. Alle Ausbildungskosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind seit kurzem nicht mehr als Einkommen zu versteuern.

Stipendien und Darlehen
Auskünfte über kantonale Ausbildungsbeiträge, Stipendien und Darlehen erteilt die Stipendienstelle des Wohnsitzkantons. Weitere Informationen finden Sie online unter  edk.ch.
 

Übersicht Rückvergütungen

Rückvergütungen Diplomlehrgänge und Kurse 2025

Rückvergütungen des Bundes für vorbereitende Kurse auf eidg. Prüfungen

Merkblatt SBFI – Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen

Erklärvideo – Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen

FAQ für Absolventinnen und Absolventen

Steuerabzüge Bund und Kanton

Steuerabzug-Merkblatt Beispiel Kanton Bern