Woher das Holz kommt, muss genau angegeben werden. Bild: Michael Meuter, Zürich/Lignum
Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Dies zeigen die Resultate der Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch, wie es in einer Mitteilung heisst. Wie in den Vorjahren habe dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für mangelhafte Deklaration vergleichsweise hoch war, gelegen. 36 Prozent (Vorjahr 16 Prozent) der geprüften Unternehmen haben alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei 29 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 32 Prozent) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel der Unternehmen (Vorjahr 50 Prozent) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt seien 800 Produkte überprüft worden (Vorjahr 661), davon waren 56 Prozent richtig deklariert (Vorjahr 40 Prozent). Diese Resultate seien erfreulich, wobei weiterhin Verbesserungspotential bestehe, heisst es.
Bussenandrohung hat geholfen
Die ab 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, habe wahrscheinlich präventiv gewirkt und so zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen, heisst es in der Mitteilung des BFK. Bei rund der Hälfte der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt. Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in zwei Fällen eine Berichtigungsverfügung erstellen.
Die Bemühungen fortsetzen
Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen weiter fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten. Das BFK führe nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern stehe den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite, um sie bei der Umsetzung der Holzdeklaration zu unterstützen, heisst es in der Mitteilung. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Online-Shops.
Art und Herkunft müssen bekannt sein
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.
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